Die Neuorganisation der „zivil-militärischen Zusammenarbeit“ wirft auch die Frage nach ihren Möglichkeiten auf. Diese wurde durch Oberstleutnant Dr. Hubert Tausch beantwortet. Die Anforderungen der Bundeswehr haben sich durch den Schwerpunkt der Kontingenteinsätze (ISAF, IFOR, KFOR usw.) geändert. Mit der Einführung von Landeskommandos wurden auch in jedem Landkreis „Beauftragte der Bundeswehr für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Inneren“ ernannt. Diese Funktion wird durch Reserveoffiziere ausgefüllt. Im Rahmen des KS kommt die Bundeswehr dann zum Einsatz, wenn die Möglichkeiten der Kreise allein nicht mehr ausreichen. Dabei stellt die Bundeswehr ausdrücklich keine Konkurrenz zu den zivilen Hilfsorganisationen dar. Die Beauftragten der Bundeswehr beraten zivile Behörden im Rahmen der Einsatzvorbereitung über die Hilfsmöglichkeit der Bundeswehr, sowie zivile Krisenstäbe über Möglichkeiten, Verfahren und Grenzen der Hilfeleistung zu beraten. Limitiert wird die Hilfe durch die benötigte Vorlauf- und Reaktionszeit, der Verfügbarkeit und der zu berücksichtigenden Anmarschwege und Zeiten. Wie in vielen anderen Bereich der Gefahrenabwehr gilt auch hier: Frühzeitige Anforderung reduziert die Zeitspanne zwischen benötigter und geleisteter Unterstützung. Empfehlenswert ist eine Einbindung des Bundeswehrbeauftragten als Fachberater in den KS-Stab.
OKH 16.11.07